Kosten
Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH 85. Meine Rechnungen sind von Privatkassen und Zusatzversicherungen erstattungsfähig. Allerdings entscheiden Ihre Vertragsbedingungen mit der Versicherung über den Umfang der Erstattung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie dazu Fragen haben.
- Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung nicht.
- Als Richtwert können Sie davon ausgehen, dass Sie für eine einstündige Behandlung bei mir 60 Euro zahlen müssen.
- Für den Ersttermin, der etwa 2 bis 2,5 Stunden dauert, berechne ich 90 Euro.
- Kurze telefonische Beratungen sind kostenlos, ab 15 Minuten Dauer berechne ich nach Zeitaufwand.
- Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, Hartz 4, Sozialhilfe oder eine Mindestrente beziehen, sprechen Sie mich bitte an. Wir werden eine Lösung finden.
Meine Leistungen sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 A USTG.